handelsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Gründung, Umstrukturierung oder Veräußerung ihrer Unternehmen. Die Beratung bei Unternehmensveräußerungen betrifft in vielen Fällen Immobiliengesellschaften, die der Veräußerung von Immobilienportfolios im Wege eines share Deals dienen. Im Bedarfsfall stehen uns Kooperationspartner zur Gründung ausländischer Akquisitionsgesellschaften, beispielsweise in Luxemburg, zur Verfügung.

Im Handels- und Vertragsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung oder in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit sämtlichen Vertragsverhältnissen eines Wirtschaftsunternehmens. Schwerpunkte bilden hier die Beratung bei Kauf- oder Werkverträgen über industrielle Fertigungsanlagen oder Energieanlagen. Häufig besteht ein Zusammenhang zu der Tätigkeit im Bau- und Planungsrecht, die oftmals die Unterstützung unserer Mandantschaft bei der Planung und Realisierung neuer Projekte beinhaltet.

Weitere Schwerpunkte bilden komplexe Kooperations- oder Rahmenverträge beispielsweise zur Realisierung innovativer Projekte aus dem medizinischen Bereich oder im Rahmen der Produktentwicklung und Designgestaltung.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, LL. M.

planungsrecht

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Im öffentlichen Bau- und Planungsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der Konzeptionierung, konkreten Planung und Umsetzung ihrer meist gewerblichen Bauprojekte. Die Beratung umfasst die Beurteilung der bau- oder fachplanerischen Zulässigkeit von Vorhaben sowie die Unterstützung von Investoren bei der Erstellung oder Änderung von Bebauungsplänen inklusive begleitender Erschließungs- oder sonstiger städtebaulicher Verträge und zur Erlangung der erforderlichen bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

Besondere Expertise besteht zum einen bei der Planung und Durchsetzung von Einzelhandelsprojekten, insbesondere des Lebensmitteleinzelhandels und von Einkaufzentren sowie von Spielotheken, zum anderen bei der Realisierung von energietechnischen Anlagen und Infrastrukturprojekten, wie Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerken und Hafenanlagen.

Teilweise werden die von der Mandantschaft geplanten und realisierten Einzelhandelsprojekte anschließend einzeln oder als Immobilienportfolio veräußert.

Beeinträchtigen Bauprojekte die Rechte unserer Mandanten, vertreten wir diese ebenso im Rahmen von Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne oder in Anfechtungsklagen gegen Baugenehmigungen.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, LL. M.

immobilienrecht

Immobilienrecht

Die Betätigung im Immobilienrecht steht im engen Zusammenhang mit unserer Beratung im Gesellschaftsrecht und im öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Insofern stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite, wenn es darum geht, die Projekte nach Erhalt entsprechender öffentlich-rechtlicher Genehmigungen zu realisieren und verwalten. Die Beratung erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der Immobilie von der Erstellung bis hin zum Abbruch oder einer Veräußerung.

Gegenstand unserer Tätigkeit ist die Beratung bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen, Maklerverträgen sowie Gebäudemanagement und Mietverträgen, sowie bei sämtlichen hieraus resultierenden Streitigkeiten. Darüber hinaus beraten wir unseren Mandanten bei der Veräußerung einzelner oder auch mehrerer Immobilien im Paket. Beratungsschwerpunkte bilden hier die Erstellung einer Verkäufer- due- diligence und die Beratung bei der Gestaltung von Immobilienkaufverträgen bzw. der Gründung und Weiterveräußerung von Immobiliengesellschaften.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, LL. M.

energiewirtschaftsrecht

Energiewirtschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beraten wir Mandanten, die sich auf dem zukunftsträchtigen Gebiet der Energiewirtschaft, insbesondere mit innovativen oder alternativen Formen der Energiegewinnung und -versorgung beschäftigen. Gegenstand der Beratung sind hier Fragen des Netzzugangs, der Einspeisevergütung nach dem EEG und KWK-G, der Abschluss von Energielieferungsverträgen oder hieraus resultierende Streitigkeiten, insbesondere zu einseitig durchgeführten Preisänderungen durch Energieversorgungsunternehmen.

Aufgrund der eingeleiteten Energiewende wird die Energieversorgung zunehmend dezentraler und vielschichtiger. Die Energieerzeugung findet seitdem auch unter Beteiligung vieler kleiner und mittelgroßer Marktteilnehmer statt. Genau auf diesen Mandantenkreis haben wir unsere Beratungsleistungen zugeschnitten. Wir beraten zu Fragen des Netzzugangs oder der Einspeisevergütung nach dem EEG und KWK-G sowie zum Abschluss von Energielieferungsverträgen oder hieraus resultierenden Streitigkeiten. Wir erläutern die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen bei der Markteinführung innovativer Energieprodukte und -dienstleistungen, wie beispielsweise neuartiger Speichertechnologien, Smart Grids oder sonstiger Energiemanagement - Systeme.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Beratung von Kommunen, Stadtwerken und kommunalen Unternehmen bei der Bewältigung der sich aus der Energiewende ergebenden Herausforderungen und des Umbaus der Energieversorgung. Ein hoher Stellenwert kommt dabei der sog. „Rekommunalisierung“ zu. Den Kommunen eröffnen sich seit dem Einläuten der Energiewende zahlreiche Möglichkeiten, energiewirtschaftliche Leistungen selbst zu erbringen und die Energieversorgung zu erheblichen Teilen selbst sicher zu stellen. Wir beraten sie dabei, unter Würdigung und Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, ebenso wie deren individuellen Gegebenheiten, sich strategisch langfristig erfolgreich im Energiemarkt aufzustellen und aus den verschiedenen Handlungsoptionen die für sie sinnvollen Maßnahmen auszuwählen. Bei der Umsetzung ihrer Projekte unterstützen wir die Kommunen durch die rechtliche Begleitung beim Auslaufen von Konzessionsverträgen, bei Netzübernahmen, der Gründung neuer Stadtwerke oder der Bildung von Zusammenschlüssen, Kooperationen oder Allianzen mehrerer Kommunen zu gemeinsamen Versorgungsunternehmen oder Stadtwerken. Rechtliche Schwerpunkte sind die Beachtung kommunalwirtschaftliche Vorgaben, der Anforderungen des Kartell- und Energiewirtschaftsrecht sowie regulatorische Vorgaben der zuständigen Behörden. Daneben ist oftmals eine gesellschaftsrechtliche Beratung sowie eine rechtliche Unterstützung bei der Finanzierung gefragt.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, LL. M.

allgemeinrecht

Allgemeines Zivil-, Arbeits-, Verkehrs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Neben unseren besonderen Spezialgebieten beraten und vertreten wir Sie ebenso bei den Rechtsproblemen des alltäglichen Lebens.

Hierzu zählen im Zivilrecht beispielsweise die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen von Verbrauchsgüter- oder Fernabsatzverträgen (Telefon, Fax, Internet o. ä.) sowie die Unterstützung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder bei Mietstreitigkeiten.

Im Verkehrsrecht übernehmen wir für Sie die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen, die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren sowie in Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Im Bereich des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen beispielsweise bei Gehaltsverhandlungen, Abmahnungen oder (Änderungs-) Kündigungen sowie in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Seite.

Im Strafrecht verteidigen wir Sie bei Wirtschafts- oder Insolvenzdelikten sowie bei sonstigen Vergehen. Bei Gewaltdelikten stehen wir Ihnen als Nebenklägervertreter oder Verletzten- bzw. Zeugenbeistand zur Verfügung. Eine Mandatsübernahme für den Beschuldigten machen wir bei diesen Delikten jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Bei Sexual- oder schwereren Gewaltdelikten lehnen wir eine Verteidigung grundsätzlich ab.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Florian Tietmeyer